PKWAL besteht aus zwei internen Vorsorgekassen, namentlich
• Offene Pensionskasse (OPK)
• Geschlossene Pensionskasse (GPK).
Beide Kassen sind finanziell und technisch voneinander unabhängig. Es werden separate Jahresabschlüsse erstellt sowie kasseneigene Kapitalisierungssysteme angewandt.
Alle seit dem 1. Januar 2012 versicherten Personen sowie sämtliche Neueintritte werden der OPK angeschlossen.
Alle Personen, die am 31. Dezember 2011 bereits bei PKWAL versichert waren, sowie alle Rentenbezüger am 31. Dezember 2019, werden der GPK angeschlossen.
Ein paritätischer Verwaltungsrat ist das oberste Organ der PKWAL. Dieser übt die Oberleitung sowie die Aufsicht und die Kontrolle der Verwaltung aus. Seine Aufgaben sind im Gesetz PKWAL und im Organisationsreglement der PKWAL beschrieben.
Beide Kassen (GPK/OPK) werden von paritätischen Vorständen geführt, deren Aufgaben im Gesetz PKWAL und im Organisationsreglement der PKWAL beschrieben sind.