22.01.2025 - Versicherte
Unter Berücksichtigung der finanziellen Situation der Kasse und dank der im Jahr 2024 erzielten Performance (per Tagesdatum 6.6%, noch nicht geprüft), hat der Verwaltungsrat entschieden, auf den Sparguthaben der Versicherten einen Zins von 4% zu gewähren.
Das erfreuliche Ergebnis des Geschäftsjahres 2024 wird nach der Bildung der reglementarischen Rückstellungen und der Stärkung der Wertschwankungsreserve auch eine Verbesserung der finanziellen Sicherheit der Kasse ermöglichen. Der Gesamtdeckungsgrad dürfte sich in der Grössenordnung von 1 bis 2% erhöhen.
In den letzten 5 Jahren lag die durchschnittliche Verzinsung der Guthaben bei 2.5%, was dem Finanzierungsbedarf der laufenden Rentenleistungen entspricht.
Bei Austritt oder Pensionierung im Laufe des Jahres 2025 entspricht der auf den Sparkonten angewandte Zinssatz dem BVG-Mindestzinssatz, d. h. 1.25%.
22.01.2025 - Rentner
Die Rentenbescheinigung für das Jahr 2024 wird Ihnen in der ersten Februarwoche zugestellt.
Der Verwaltungsrat hat entschieden, die Renten nicht anzupassen, sondern aufgrund der veränderten Gesamtsituation eine Strategie zu entwickeln, um die Finanzierungsmöglichkeiten bzw. die Bedingungen für eine angemessene Vergütung zur Verbesserung der Rentenleistungen zu definieren.
18.12.2024 - Versicherte
Anpassung des Reglements per 01.01.2025 : die neuen Reglemente
30.09.2024 - Delegierte
Protokoll und Präsentation Delegiertenversammlung findet am Mittwoch, 19. Juni 2024