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Der ab dem 1. Janaur 2012 von der Kasse angewandte Vorsorgeplan ist ein so genannter Beitragsprimatplan, bei dem die Höhe der Beiträge im Voraus festgelegt ist. Die Versicherten zahlen einen bestimmten Prozentsatz ihres beitragspflichtigen Gehalts auf ein individuelles Konto ein. Die Rentenleistung hängt von der Höhe der von Arbeitnehmer und Arbeitgeber einbezahlten Sparbeiträge sowie von der Verzinsung des Altersguthabens ab.

Bis Ende 2011 galt ein Leistungsprimatplan. In einem solchen System werden die Leistungen aufgrund eines im voraus fesgtgelegten Rentensatzes, der von der möglichen Versicherungsdauer abhängig ist, definiert.

Der Systemwechsel resultiert aus dem kantonalen Gesetz über die staatlichen Vorsorgeeinrichtungen, das in seinem Artikel 39 den Übergang vom Leistungs- zum Beitragsprimatplan auf spätestens den 1. Januar 2012 vorsah.